Neues Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg Ab 1. Juni 2026: Rauchfrei an allen Bushaltestellen
Durch das Rauchverbot an Bushaltestellen, sollen Nichtraucher noch stärker geschützt werden.
Ab dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Ab diesem Zeitpunkt gilt an allen Haltestellen ein absolutes Rauchverbot im gesamten Bereich der Bushaltestelle. Damit werden die bestehenden Regeln zum Schutz vor Passivrauch weiter gestärkt.
Auch bei uns im RSV-Verkehrsgebiet sind insgesamt 556 Haltestellen betroffen.
Wichtig für alle Fahrgäste: Das Rauchverbot gilt nicht nur für klassische Tabakprodukte, sondern auch für E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbares.
Mit der Gesetzesänderung soll vor allem der Schutz besonders empfindlicher Personengruppen wie Kindern, Jugendlichen und Schwangeren weiter verbessert werden.